Fachanwalt für Familienrecht
Manuel Fahrenkamp
Rechtsanwalt
Rathenaustrasse 4      68165 Mannheim      Tel: 0621/411029      Fax: 0621/416917


Was kostet mich mein Anwalt ?


Die Gebühren richten sich grundsätzlich nicht nach dem mit Ihrem Mandat verbundenen Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten Gegenstandswert, im gerichtlichen Verfahren auch Streitwert oder Verfahrenswert genannt. Aus dem Gegenstandswert werden sodann die anfallenden Gebühren mit Hilfe einer Tabelle ermittelt, welche dem

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) beigefügt ist.


Die  Höhe des Gegenstandswertes ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz. In Familiensachen sind die Gegenstandswerte im Wesentlichen im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen ( FamGKG )  geregelt. Im Erbrecht im Gerichts- und Notarkostengesetz ( GNotKG ) oder im Gerichtskostengesetz ( GKG ). Nach diesen Vorschriften richtet sich auch die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Gerichtskosten.

Die Ermittlung der Ihnen in Ihrem Fall entstehenden Kosten ist daher relativ kompliziert. Bitte fragen Sie uns daher bei Beauftragung nach den konkret für Sie anfallenden Kosten.


In Einzelfällen bieten wir Ihnen auch  gerne eine Abrechnung nach Zeitaufwand an. Eine solche Vereinbarung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Gegenstandswert sehr hoch, der mit der Bearbeitung Ihres Mandats verbundene Aufwand jedoch relativ gering oder umgekehrt, der Gegenstandswert relativ niedrig und der Bearbeitungsaufwand sehr hoch ist.


Was kostet eine Erstberatung bei meinem Anwalt ?


Eine Erstberatung kostet maximal € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer also € 226,10. In vielen Fällen sind die Kosten jedoch sogar geringer, insbesondere, wenn der zeitliche Aufwand eine Stunde nicht überschreitet oder der Gegenstandswert relativ gering ist.


Wer hilft mir, wenn ich die Kosten für meinen Anwalt nicht selbst bezahlen kann ?


In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Ihnen entstehenden Kosten im Wege der Beratungshilfe ( außergerichtlich ) oder der Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe      ( gerichtlich ) übernimmt.


Bitte sprechen Sie uns daher an, wenn Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, können Sie auch selbst mit Hilfe eines

Prozesskostenhilferechners überprüfen.


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