Was kostet mich mein Anwalt ?
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nicht nach dem mit Ihrem Mandat verbundenen
Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten Gegenstandswert, im gerichtlichen Verfahren
auch Streitwert oder Verfahrenswert genannt. Aus dem Gegenstandswert werden sodann
die anfallenden Gebühren mit Hilfe einer Tabelle ermittelt, welche dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) beigefügt ist.
Die Höhe des Gegenstandswertes ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz. In Familiensachen
sind die Gegenstandswerte im Wesentlichen im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
( FamGKG ) geregelt. Im Erbrecht im Gerichts- und Notarkostengesetz ( GNotKG ) oder
im Gerichtskostengesetz ( GKG ). Nach diesen Vorschriften richtet sich auch die Höhe
der gegebenenfalls anfallenden Gerichtskosten.
Die Ermittlung der Ihnen in Ihrem Fall entstehenden Kosten ist daher relativ kompliziert.
Bitte fragen Sie uns daher bei Beauftragung nach den konkret für Sie anfallenden
Kosten.
In Einzelfällen bieten wir Ihnen auch gerne eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
Eine solche Vereinbarung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Gegenstandswert
sehr hoch, der mit der Bearbeitung Ihres Mandats verbundene Aufwand jedoch relativ
gering oder umgekehrt, der Gegenstandswert relativ niedrig und der Bearbeitungsaufwand
sehr hoch ist.
Was kostet eine Erstberatung bei meinem Anwalt ?
Eine Erstberatung kostet maximal € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer also
€ 226,10. In vielen Fällen sind die Kosten jedoch sogar geringer, insbesondere, wenn
der zeitliche Aufwand eine Stunde nicht überschreitet oder der Gegenstandswert relativ
gering ist.
Wer hilft mir, wenn ich die Kosten für meinen Anwalt nicht selbst bezahlen kann ?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Ihnen entstehenden
Kosten im Wege der Beratungshilfe ( außergerichtlich ) oder der Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe
( gerichtlich ) übernimmt.
Bitte sprechen Sie uns daher an, wenn Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen
wollen. Ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, können Sie auch selbst mit Hilfe
eines
Prozesskostenhilferechners überprüfen.